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Der Staat gewährt die Förderung zur Riesterente nur einen bestimmten Personenkreis.
Eine Aufzählung der wichtigsten förderberechtigten Personengruppen sehen Sie nachfolgend:
- Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. Arbeitnehmer bei privaten, öffentlichen oder kirchlichen Arbeitgebern)
- Pflichtversicherte Landwirte (GAL)
- Beamte
- Richter
- Berufssoldaten
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Kindererziehende in der Kindererziehungszeit
- Ehegatten von Förderberechtigten, auch wenn diese selbst nicht förderberechtigt sind, aber einen eigenen Riestervertrag haben
Keine staatliche Riester-Förderung erhalten:
- Rentner
- Freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte
- Selbständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind
- Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungswerken (z. B. Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker)
Die Förderung im Detail
Förderberechtigte Personengruppen
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