Privatkunden
Ihre Förderung
Förderberechtigte Personengruppen
 

Der Staat gewährt die Förderung zur Riesterente nur einen bestimmten Personenkreis.

Eine Aufzählung der wichtigsten förderberechtigten Personengruppen sehen Sie nachfolgend:

  • Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. Arbeitnehmer bei privaten, öffentlichen oder kirchlichen Arbeitgebern)
  • Pflichtversicherte Landwirte (GAL)
  • Beamte
  • Richter
  • Berufssoldaten
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Kindererziehende in der Kindererziehungszeit
  • Ehegatten von Förderberechtigten, auch wenn diese selbst nicht förderberechtigt sind, aber einen eigenen Riestervertrag haben

Keine staatliche Riester-Förderung erhalten:

  • Rentner
  • Freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte
  • Selbständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind
  • Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungswerken (z. B. Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker)

Die Förderung im Detail
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Staatliche Förderung
Förderbeispiele

Weitere Informationen
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung: Rentenreform
(Externer Link, Angaben ohne Gewähr!)



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