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Die Förderbeispiele der folgenden Seiten geben Ihnen eine Vorstellung, welchen Anteil der Staat an Ihrer privaten Altersvorsorge übernimmt. Die Höhe der Zulage hängt zum einen von der Höhe des Eigenbeitrags ab. Nur wer 1% seines rentenversicherungspflichtigen Bruttovorjahresgehalts abzüglich dem Anspruch auf Zulage einzahlt, erhält die volle Zulage. Zum anderen ist die Zahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie ausschlaggebend. Je nach individuellem Steuersatz kann zudem über den Sonderausgabenabzug eine interessante Steuerersparnis hinzukommen.
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© Allianz Amann & Hagel OHG, Allianz AG 2007 ![]() ![]() ![]() |
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Staatliche Förderung |
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Förderbeispiele |
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Weitere Informationen |
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Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung: Rentenreform
(Externer Link, Angaben ohne Gewähr!) |
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Aktuell |
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