Zulagen gibt es in Form von Grundzulagen für den Förderberechtigten oder für seinen Ehegatten, falls dieser einen eigenen Riestervertrag abschließt. Zudem gibt es Kinderzulagen für jedes Kind, für das eine Berechtigung auf Kindergeld besteht.
Im Jahr 2005 gibt es pro Person eine jährliche Grundzulage von 76 Euro. Verheiratete, die bei der Einkommensteuer zusammen veranlagt werden, erhalten dann die zweifache Grundzulage, wenn für jeden unabhängige Verträge bestehen.
Für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, gibt es in 2005 eine Kinderzulage von 92 Euro.
Die Zulagen steigen bis 2008 noch weiter an.
Wer die volle Zulagenförderung erhalten will, muss mindestens den für 2005 genannten Gesamtbeitrag aufwenden. Ihr Eigenanteil ist dabei der Gesamtbeitrag abzüglich der Zulagen, mindestens jedoch 60 EUR jährlich. Zahlen Sie weniger, erhalten Sie eine anteilige Förderung. Mehr als der Höchstbeitrag ist allerdings auch bei hohen Einkommen nicht zu zahlen.
Die Zulagen und Beiträge:

Die Förderung im Detail
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