Versicherungspflichtig sind unter anderem
- gegen Entgelt beschäftigte Arbeitnehmer
- Auszubildende
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Selbstständige Lehrer, Künstler
- Selbstständig in der Krankenpflege Tätige
- sonstige Selbstständige auf Antrag
Wer ist versicherungsfrei?
Versicherungsfrei sind unter anderem
- Beamte und sonstige Personen, die einen Anspruch auf Versorgung haben
- Pensionäre
- Personen, die einen Anspruch auf Vollrente wegen Alters haben
- Personen, die während der Dauer eines Studiums als ordentliche Studierende einer Fach- oder Hochschule ein Praktikum ohne Entgelt oder gegen ein Entgelt ableisten, das regelmäßig im Monat 325 Euro nicht übersteigt
- Personen, die eine geringfügige Beschäftigung oder eine geringfügige selbstständige Tätigkeit mit weniger als 15 Stunden in der Woche ausüben und deren Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 325 Euro nicht übersteigt
Beitragsnachweis
Jeder Arbeitnehmer erhält jährlich beziehungsweise am Ende einer Beschäftigung von seinem Arbeitgeber eine Bescheinigung über
- seine Beschäftigungsdauer und
- die Höhe seines erzielten Entgelts.
Diese Bescheinigungen müssen unbedingt aufbewahrt werden. Sie sind als Beitragsnachweis für die spätere Rente sehr wichtig.
Das Drei-Säulen-Modell
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