Detaillierte Erläuterungen zu Begriffen der gesetzlichen Rentenversicherung
Bezugsgröße
- Die Bezugsgröße wird wie folgt ermittelt: Man nimmt den Betrag des Durchschnittsentgelts der gesetzlichen Rentenversicherung des vorvergangenen Jahres (für 2004 also aus 2002) und rundet diesen Betrag auf den nächsthöheren auf, der sich durch 420 teilen läßt.
- Im Osten und Westen gelten verschiedene Bezugsgrößen (zum Beispiel beträgt sie im Jahr 2003 im Westen jährlich 28.560 EUR/monatlich 2.380 EUR; im Osten jährlich 23.940 EUR/monatlich 1.995 EUR). Siehe dazu auch "Regelbeitrag".
Aktueller Rentenwert
- Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, der einer monatlichen Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht, wenn für ein Jahr Beiträge aufgrund des Durchschnittsentgeltes gezahlt worden sind.
Höchstbeitrag
- Der Höchstbeitrag ist der Beitrag, der für einen Arbeitsverdienst zu zahlen ist, der der Beitragsbemessungsgrenze entspricht.
- Der Höchstbeitrag ist der Beitrag, der für einen Arbeitsverdienst zu zahlen ist, der der Beitragsbemessungsgrenze entspricht.
- Bei einem Beitragssatz von 19,5 Prozent im Jahr 2003 bedeutet dies:
- im Westen 5.100 EUR x 19,5 Prozent = 994,50 EUR monatlich;
- im Osten 4.250 EUR x 19,5 Prozent =828,75 EUR monatlich.
Der Ost-Wert hat nur für Pflichtbeiträge Bedeutung. Grund: freiwillige Höchstbeiträge sind auch in den neuen Bundesländern nach Westniveau zu zahlen.
Mindestbeitrag
- Der Mindestbeitrag ist der Beitrag, den Versicherte gemäß einem monatlichen Entgelt von 325 EUR zahlen müssen.
- Bei einem Beitragssatz von 19,5 Prozent im Jahr 2003 bedeutet dies 325 EUR x 19,5 Prozent = 63,38 EUR monatlich. (ab 01.04.2003: 400 EUR x 19,5 Prozent = 78,00 EUR)
- Dieser Wert gilt sowohl für die alten als auch für die neuen Bundesländer.
Regelbeitrag
Der Regelbeitrag ist der monatliche Beitrag, den versicherungspflichtige Selbstständige zu zahlen haben (zum Beispiel Handwerksmeister mit Eintrag in die Handwerksrolle). Bemessungsgrundlage ist das Arbeitseinkommen in Höhe der Bezugsgröße.
Bei einem Beitragssatz von 19,5 Prozent im Jahr 2003 bedeutet dies
- im Westen: 2.380 EUR x 19.5 Prozent = 464,10 EUR monatlich;
- im Osten: 1.995 EUR x 19,5 Prozent = 389,03 EUR monatlich.
Das Drei-Säulen-Modell
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