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Nach der Natur der Pensionskasse sind die zu Grunde gelegten Versicherungstarife Rententarife. Bei Ablauf der Versicherung besteht die Möglichkeit, zwischen einer lebenslangen Altersrente und einer einmaligen Kapitalleistung zu wählen. Die lebenslange Altersrente ist in vollem Umfang dem zu versteuernden Einkommen zuzurechnen. Sie kann nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Damit unterstreicht der Gesetzgeber, dass ihm bei der steuerlichen Förderung an einer Rentenergänzung im Alter gelegen ist. Die Wahl einer einmaligen Kapitalzahlung ist nur in Ausnahme- oder Notfällen zu empfehlen. Der zufließende Bruttobetrag ist voll steuerpflichtig und wird durch die Steuerprogression deutlich reduziert. Als Tarife stehen wahlweise eine Rentenversicherung oder eine fondsgebundene Rentenversicherung zur Verfügung. Beide Varianten können um die Bausteine Hinterbliebenenvorsorge und Berufsunfähigkeitsvorsorge ergänzt werden. Hinterbliebenenvorsorge Berufsunfähigkeitsvorsorge Die fällige Berufsunfähigkeitsrente ist in vollem Umfang steuerpflichtig.
Quelle: Versorgungswerk der Presse |
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