Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) gilt seit Januar 2005. Es betrifft die gesetzliche, betriebliche sowie die private Altersvorsorge. Mit dem Gesetz kommen Veränderungen auf jeden einzelnen Bundesbürger zu. Die wichtigste Ableitung ist: Die Versorgungslücke wird noch größer! Damit erhält die betriebliche und private Vorsorge in Zukunft einen noch höheren Stelllenwert.
Nachgelagerte Besteuerung
Mit dem AlteinkG wird ab 2005 die gesetzliche, betriebliche und private Vorsorge stufenweise nachgelagert besteuert. Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass Beiträge steuerfrei sind, wenn sie für eine entsprechend geförderte Altersvorsorge aufgewendet werden. Eine Besteuerung erfolgt erst, wenn die Auszahlung von Vorsorgeleistungen erfolgt, in den meisten Fällen im Alter. Die Gesetzesnovation lässt sich damit grundlegend auf die Formel "Entlastung in der Beitragszahlungsphase, Belastung bei Rentenbezug" bringen.
Was bedeutet das AltEinkG konkret für Sie:
Steuerliche Entlastung
- Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden zunehmend steuerlich entlastet.
- Bereits 2005 sind 60 Prozent der Beiträge steuerfrei. Dies steigert sich folgend um 2 Prozent pro Jahr, so dass ab 2025 100 Prozent der Beiträge steuerfrei sind.
Auswirkung in Euro
Durch das AltEinkG haben Arbeitnehmer seit 2005 ein höheres Nettoeinkommen. Wie viel Netto mehr zur Verfügung steht ist abhängig vom aktuellen Einkommen sowie vom jeweiligen Betrachtungsjahr.
Unser Tipp: Das frei werdende Netto sollte in eine ergänzende Altersvorsorge investiert werden, um einer Vergrößerung der Versorgungslücken entgegenzuwirken.
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