Privatkunden
Die Allianz BasisRente
Ihre steuerbegünstigte Vorsorge für Alter, Familie und Beruf
 

Unter dem Motto "Gerecht für Jung und Alt" beginnt in 2005 die "größte Rentenreform seit Adenauer", so Bernd Katzenstein, Sprecher des Instituts für Altersvorsorge über das Inkrafttreten des neuen Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG). Staatlich geförderte Vorsorgeprodukte sollen dabei den Rentenschwund im Alter ausgleichen.

Sichern Sie sich deshalb jetzt vorteilhaft für den Ruhestand ab. Mit einer privaten, staatlich geförderten Altersvorsorge: der Allianz BasisRente.

So bekommen Sie im Rentenalter nicht nur Monat für Monat Extra-Geld - und das solange Sie leben. Gleichzeitig bietet diese Art von Vorsorge Steuerbegünstigungen, die für Sie interessant sein könnten. Und das auch bei Zusatzbausteinen wie Hinterbliebenen- oder Berufsunfähigkeitsvorsorge.

Wie finktioniert die Förderung?
Die Beiträge zur BasisRente sind als Sonderausgaben bis zu einer Höhe von maximal 20.000 EUR steuerlich abzugsfähig.

Die maximal abziehbaren Beiträge sind in 2005 auf 60 Prozent begrenzt und erhöhen sich jedes folgende Jahr um 2 Prozent. Der höchstmögliche Abzugsbetrag ist im Jahre 2025 erreicht. Dies gilt auch für die Beiträge zu eingeschlossenen Zusatzbausteinen.

Werden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet, kürzen diese den maximal abziehbaren Betrag. Bei Personen, die ohne eigene Beitragsleistung einen Anspruch auf Altersversorgung erwerben, beispielsweise Beamte, reduziert sich der maximal abziehbare Betrag um einen fiktiven Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Allianz BasisRente

  • Die BasisRente dient primär der Altersversorgung. Deshalb erfolgt die Auszahlung Ihrer Rente frühestens ab Ihrem 60. Lebensjahr und spätestens am 1. Januar nach Ihrem 65. Geburtstag.
  • Die Beiträge für die Zusatzbausteine sind steuerkonform, wenn Sie weniger als 50 Prozent des Gesamtbeitrages ausmachen.
  • Die Hinterbliebenenrenten dürfen nicht höher als die Altersrente sein.
  • Keine Beleihung oder Auszahlung des Vorsorgekapitals möglich.
  • Ihre BasisRente ist - "Hartz IV" - sicher. Bei Arbeitslosigkeit ist eine Verwertung, d. h. Anrechnung beim Arbeitslosengeld II nicht möglich.
  • Die BasisRente ist nicht vererbbar. Über den Zusatzbaustein der Hinterbliebenenvorsorge können Sie allerdings auch Ihre Angehörigen absichern.
  • Eine in 2005 ausgezahlte BasisRente wäre gemäß dem AltEinkG zu 50 Prozent zu versteuern. Dieser Prozentsatz erhöht sich bis zum Jahre 2040 sukzessive auf 100 Prozent.

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