Nach 45 Beitragsjahren zur gesetzlichen Rentenversicherung sollte ein Arbeitnehmer eine angemessene Rente erwarten können. Doch die Realität zeigt ein anderes Bild, daher lohnt es sich, zunächst einmal nüchterne Fakten sprechen zu lassen.
Im Schnitt erhält ein 65-jähriger Arbeitnehmer nach 45 Berufsjahren nur 45 Prozent seines Bruttoeinkommens als Rente. Ein vorgezogener Ruhestand reduziert die Leistungen weiter: Mit 62 Jahren beläuft sich die Rente nur auf rund 37,5 Prozent des letzten Bruttoeinkommens.
Gesetzliche Rentenleistungen heute
Die Durchschnittsrente eines Mannes liegt heute bei 980 €, eine Frau erhält im Durchschnitt 476 € Rente.
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Rentenfaustregel
Pro Berufsjahr erhält ein Arbeitnehmer ein Prozent seines Bruttoeinkommens als Rente, also nach 45 Berufsjahren 45 Prozent des Bruttogehalts.
Wer früher in den Ruhestand wechselt, kommt auf weniger Berufsjahre. Zudem werden pro Jahr vorgezogenen Ruhestands die Rentenleistungen um 3,6 Prozent gekürzt.
Perspektiven der gesetzlichen Rentenversicherung
Immer mehr Rentner, immer weniger Beitragszahler - die dramatische Lage bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist bekannt.
Der Gesetzgeber will die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bei etwa 20% stabilisieren. Dies führt jedoch automatisch zu einer Reduzierung der gesetzlichen Altersrenten. Denn aufgrund der in Zukunft stark wachsenden Zahl der Rentenempfänger, der steigenden Lebenserwartung und der kürzer werdenden Beitragszeiten kann das Rentenniveau mit dem bisherigen Umlagesystem nicht gehalten werden.
Die Lebenserwartung steigt
Verbesserte medizinische Versorgung, bessere Ernährung und eine allgemein gesündere Lebensweise haben die Lebenserwartung erheblich erhöht. Auf 100 potenzielle Arbeitnehmer im Alter zwischen 20 und 60 Jahren werden im Jahr 2050 - nach Berechnungen von Experten - 90 Personen kommen, die älter als 60 Jahre und somit im Rentenalter sind.

Die Geburtenrate sinkt
Die demographische Entwicklung in Deutschland: Brachte 1964 eine Frau im Durchschnitt 2,54 Kinder zur Welt, sank diese Quote (die so genannte Fertilitätsrate) bis 1998 in Gesamtdeutschland auf 1,36. Für eine langfristig stabile Bevölkerungszahl wäre eine Rate von 2,1 erforderlich.
Immer mehr Rentner
Die Folgen der demographischen Entwicklung sind heute schon erkennbar: Die umlagefinanzierten Sozialversicherungssysteme werden massiv belastet. Immer weniger Beitragszahler müssen immer mehr Rentner finanzieren. In einem Gutachten schreibt das Wirtschaftsforschungsinstitut Prognos, dass sich die Altersrenten in den nächsten 40 Jahren im Vergleich zum Niveau des Jahres 1996 um voraussichtlich rund 20 Prozent reduzieren werden.
Staatliche geförderte private Zusatzversorgung
Mit dem 01.01.2002 wurde nach den Reformplänen der Bundesregierung ein neues Altersvermögensgesetz auf freiwilliger Basis eingeführt, das den rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern ein angemessenes Alterseinkommen sichern soll.
Die sogenannte Riesterrente, eine neue kapitalgedeckte private Altersvorsorge zur Sicherung des Lebensstandards im Alter wurde so etabliert. Gleichzeitig sollen die gesetzlichen Altersrenten bis 2030 sukzessive gekürzt werden, so dass das Rentenniveau sinken wird: von heute 70% des letzten Nettoeinkommens auf rund 64% in 2030.
Die neue Vorsorge wird durch Zulagen bzw. Steuervorteile gefördert. Bedingung ist, dass die Arbeitnehmer ab dem Jahr 2002 mindestens 1%, dem Jahr 2004 mindestens 2%, dem Jahr 2006 mindestens 3%, dem Jahr 2008 mindestens 4 % Ihres Bruttolohns bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung in die neue private Altersvorsorge einzahlen.
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