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In den letzten Jahren haben rund eine viertel Million Menschen erstmals eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen. Dabei handelt es sich keineswegs nur um ältere Menschen! Dabei sind nicht etwa Unfälle die Hauptursache, sondern was oft unterschätzt wird, Krankheiten! Aber nur die wenigsten Betroffenen haben für diesen Fall privat vorgesorgt. Die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung reichen bei weitem nicht aus! Die Berufsunfähigkeitsrente Die Höhe der Rente kann individuell festgelegt und je nach den sich ändernden Lebensumständen neu angepasst werden. Mit der Berufsunfähigkeitsrente besteht damit ein umfassender Schutz vor finanziellen Einschränkungen, die häufig mit der Berufsunfähigkeit einhergehen. Vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten: Individuelles Risiko, individuelle Beiträge Wichtige Steuervorteile Dieser Anteil richtet sich in dem Fall nach der festgestellten Laufzeit der Berufsunfähigkeitsrente.Die Berufsunfähigkeitsrente endet spätestens mit dem Beginn der Altersrente (beziehungsweise bei Kapitallebensversicherungen spätestens im Alter von 65). Soll beispielsweise bei einer dauerhaften Berufsunfähigkeitsrente die ausstehende Laufzeit bis zum Altersrentenbeginn noch zehn Jahre betragen, sind 19 Prozent der Rente, bei einer Laufzeit von 15 Jahren 28 Prozent und bei einer Laufzeit von 20 Jahren 35 Prozent als Einnahmen anzusetzen. Ob es zu einer Steuerpflicht kommt, ist von der individuellen Situation abhängig. |
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