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Private Vorsorge
Der private Baustein zur Berufsunfähigkeit
 

In den letzten Jahren haben rund eine viertel Million Menschen erstmals eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen. Dabei handelt es sich keineswegs nur um ältere Menschen!

Dabei sind nicht etwa Unfälle die Hauptursache, sondern was oft unterschätzt wird, Krankheiten! Aber nur die wenigsten Betroffenen haben für diesen Fall privat vorgesorgt.

Die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung reichen bei weitem nicht aus!
Derzeit beträgt die durchschnittliche Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ca. 720 € - viele Personen, wie Hausfrauen, Berufsanfänger, Studenten und Selbstständige erhalten oft gar keine Leistungen! Zudem wurden die staatlichen Leistungen durch die
Reform 2001 deutlich eingeschränkt!

Die Berufsunfähigkeitsrente
Die Allianz zahlt eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente, wenn der Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann und auch keine andere Tätigkeit ausgeübt wird, die der bisherigen Lebensstellung entspricht. Der Schutz setzt dabei sofort mit dem ersten Beitrag ein.

Die Höhe der Rente kann individuell festgelegt und je nach den sich ändernden Lebensumständen neu angepasst werden. Mit der Berufsunfähigkeitsrente besteht damit ein umfassender Schutz vor finanziellen Einschränkungen, die häufig mit der Berufsunfähigkeit einhergehen.

Vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten:

Individuelles Risiko, individuelle Beiträge
Das Risiko, berufs- beziehungsweise erwerbsunfähig zu werden, ist für die einzelnen Menschen unterschiedlich hoch. Wir stellen die individuelle Situation in den Vordergrund und berücksichtigen die derzeitige berufliche Tätigkeit. Die Beiträge zur Allianz Berufsunfähigkeitsvorsorge berücksichtigen also entsprechend das persönliche Risiko.

Wichtige Steuervorteile
Da der Gesetzgeber die private Vorsorge unterstützt, ist eine private Allianz Berufsunfähigkeitsrente nur mit dem so genannten Ertragsanteil aus der Rente jährlich anzusetzen und zu versteuern.

Dieser Anteil richtet sich in dem Fall nach der festgestellten Laufzeit der Berufsunfähigkeitsrente.Die Berufsunfähigkeitsrente endet spätestens mit dem Beginn der Altersrente (beziehungsweise bei Kapitallebensversicherungen spätestens im Alter von 65). Soll beispielsweise bei einer dauerhaften Berufsunfähigkeitsrente die ausstehende Laufzeit bis zum Altersrentenbeginn noch zehn Jahre betragen, sind 19 Prozent der Rente, bei einer Laufzeit von 15 Jahren 28 Prozent und bei einer Laufzeit von 20 Jahren 35 Prozent als Einnahmen anzusetzen. Ob es zu einer Steuerpflicht kommt, ist von der individuellen Situation abhängig.

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