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Staatliche Vorsorge
Staatliche Versorgung bei Berufsunfähigkeit
 

Erhebliche Leistungskürzungen ab 2001!
Mit Beginn diesen Jahres wurden die gesetzlichen Leistungen für den Fall der Erwerbsunfähigkeit erheblich reduziert. Besonders betroffen sind die unter 40-Jährigen!

So entfällt für alle Geburtsjahrgänge ab 1961 der sogennante Berufsschutz. Das heißt, wer ab 2001 nicht mehr in der Lage ist, seinen bisherigen Beruf auszuüben, kann auf alle üblichen Berufe am Arbeitsmarkt verwiesen werden!

Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsunfähigkeitsrente sowie die Berufsunfähigkeitsrente in ihrer bisherigen Form wurden abgeschafft. An ihre Stelle tritt die Erwerbsminderungsrente.

Die halbe Erwerbsminderungsrente umfaßt 17%*, die volle Erwerbsminderungsrente 34%* vom Bruttoeinkommen.

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