Privatkunden
Stationäre Krankenzusatzversicherung
Stationär privat versichert
 

Wie groß der Unterschied ist, merkt man erst, wenn man tatsächlich mal im Krankenhaus liegt. Denn mit einer stationären Zusatzversicherung genießen Sie vom ersten Tag an privaten Status.

Komfort im Ein- oder Zweibettzimmer
Sie haben die Wahl: In jedem Fall bleiben Ihnen zusätzliche Störungen durch mehrere Mitpatienten und deren Besucher erspart. Sie können ungestört fernsehen, Radio hören, telefonieren und Besuch empfangen. Und Sie entscheiden, wenn Sie vom Chefarzt behandelt werden wollen.

Mit dem Klinikkomfortschutz sichern Sie sich ein attraktives Paket für mehr Leistung im Krankenhaus. Die Vorteile beginnen schon bei der Aufnahme. Sie leisten keine Vorauszahlung für Ihre komfortablere Unterbringung. Die Allianz Private Krankenversicherung übernimmt die Kosten und rechnet direkt mit dem Krankenhaus ab. Abhängig vom Tarif wählen Sie ob Sie im Krankenhaus das Ein- oder das Zweibettzimmer bevorzugen. Übrigens: Verzichten Sie ausnahmsweise auf Ihre Wahlleistungen zahlt Ihnen die Allianz Private ersatzweise Tagegeld.

Tarif 721 übernimmt Ihre Kosten zu 100 % für

  • Wahlleistung gesonderte Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer
  • wahlärztliche und belegärztliche Behandlung, im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), ohne Begrenzung auf die Höchstsätze
  • Erstattung der verbleibenden Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen bei Wahl eines anderen als in der ärztlichen Einweisung genannten Krankenhauses nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), ausgenommen die gesetzliche Zuzahlung (Ortsklausel)
  • Ersatz-Krankenhaustagegeld 25 EUR bei Verzicht auf die Wahlleistung Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer
  • 25 EUR bei Verzicht auf wahlärztliche Behandlung

Tarif 729E übernimmt Ihre Kosten zu 100 % für

  • Wahlleistung gesonderte Unterkunft im Zweibettzimmer
  • wahlärztliche und belegärztliche Behandlung, im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), ohne Begrenzung auf die Höchstsätze
  • Erstattung der verbleibenden Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen bei Wahl eines anderen als in der ärztlichen Einweisung genannten Krankenhauses nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), ausgenommen die gesetzliche Zuzahlung (Ortsklausel)
  • Ersatz-Krankenhaustagegeld 25 EUR bei Verzicht auf die Wahlleistung Unterkunft im Zweibettzimmer
    25 EUR bei Verzicht auf wahlärztliche Behandlung

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