Privatkunden
Komfortschutz
Top-Paket für gesetzlich Versicherte
 

Sie sind Arbeitnehmer oder selbstständig - und gesetzlich krankenversichert? Mit unserem Top-Paket genießen Sie auch als gesetzlich Versicherter in vielen Bereichen der Gesundheitsvorsorge den Status eines Privatpatienten!

Profitieren Sie von folgenden Leistungen des Top-Pakets (Tarif 724 P):

Ambulante Heilbehandlung

  • 70 % für Behandlungen durch Heilpraktiker im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH), maximal 400 EUR pro Versicherungsjahr einschließlich der in diesem Zusammenhang verordneten Arzneimittel
  • 100 % für Sehhilfen, maximal 150 EUR innerhalb von 24 Monaten

Stationäre Heilbehandlung (Ortsklausel)

  • Erstattung der verbleibenden Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen bei Wahl eines anderen als in der ärztlichen Einweisung genannten Krankenhauses nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), ausgenommen die gesetzliche Zuzahlung

Zahnersatz, Inlays

  • 50 % der verbleibenden Kosten nach Vorleistung der GKV, bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ)
  • 50 % der insgesamt entstandenen Kosten, soweit die Aufwendungen von Seiten der GKV nicht zuschußfähig sind, bis zu den Höchstsätzen der GOZ und GOÄ
  • maximal 200 EUR pro Inlay
  • Erstattungshöchstbeträge für Zahnersatz und Inlays von insgesamt
    • 500 EUR während der ersten 12 Monate
    • 750 EUR während der ersten 24 Monate
    • 1.000 EUR während der ersten 36 Monate
    • 1.250 EUR während der ersten 48 Monate
    • Ab dem 49. Monat maximal 4.000 EUR innerhalb von 48 Monaten
    • Bei Unfall entfällt die summenmäßige Leistungsbegrenzung

Im Ausland

Leistungen bei akuten Erkrankungen, Unfällen und Todesfällen während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes von bis zu acht Wochen pro Auslandsaufenthalt

  • 100 % für ambulante und stationäre Behandlungen sowie schmerzstillende Zahnbehandlung, notwendige Füllungen in einfacher Ausführung, Reparaturen von Zahnprothesen
  • 100 % für Transportkosten
  • 100% für Überführung bei Tod im Ausland

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