Sie sind Arbeitnehmer oder selbstständig - und gesetzlich krankenversichert? Mit unserem Top-Paket genießen Sie auch als gesetzlich Versicherter in vielen Bereichen der Gesundheitsvorsorge den Status eines Privatpatienten!
Profitieren Sie von folgenden Leistungen des Top-Pakets (Tarif 724 P):
Ambulante Heilbehandlung
- 70 % für Behandlungen durch Heilpraktiker im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH), maximal 400 EUR pro Versicherungsjahr einschließlich der in diesem Zusammenhang verordneten Arzneimittel
- 100 % für Sehhilfen, maximal 150 EUR innerhalb von 24 Monaten
Stationäre Heilbehandlung (Ortsklausel)
- Erstattung der verbleibenden Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen bei Wahl eines anderen als in der ärztlichen Einweisung genannten Krankenhauses nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), ausgenommen die gesetzliche Zuzahlung
Zahnersatz, Inlays
- 50 % der verbleibenden Kosten nach Vorleistung der GKV, bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ)
- 50 % der insgesamt entstandenen Kosten, soweit die Aufwendungen von Seiten der GKV nicht zuschußfähig sind, bis zu den Höchstsätzen der GOZ und GOÄ
- maximal 200 EUR pro Inlay
- Erstattungshöchstbeträge für Zahnersatz und Inlays von insgesamt
- 500 EUR während der ersten 12 Monate
- 750 EUR während der ersten 24 Monate
- 1.000 EUR während der ersten 36 Monate
- 1.250 EUR während der ersten 48 Monate
- Ab dem 49. Monat maximal 4.000 EUR innerhalb von 48 Monaten
- Bei Unfall entfällt die summenmäßige Leistungsbegrenzung
Im Ausland
Leistungen bei akuten Erkrankungen, Unfällen und Todesfällen während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes von bis zu acht Wochen pro Auslandsaufenthalt
- 100 % für ambulante und stationäre Behandlungen sowie schmerzstillende Zahnbehandlung, notwendige Füllungen in einfacher Ausführung, Reparaturen von Zahnprothesen
- 100 % für Transportkosten
- 100% für Überführung bei Tod im Ausland
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