Der Bundesrat hat der Gesundheitsreform am 17.10.03 zugestimmt ("Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung - GMG"). Was dahinter steckt und wie Sie sich als gesetzlich Versicherter am Besten vorbereiten, lesen Sie hier!
Überzeugen Sie sich schon jetzt, welche Alternativen Ihnen eine private Krankenversicherung bietet!
Ein Auszug der wichtigsten geplanten Eckpunkte der Reform, die in den Medien diskutiert werden
Zuzahlungen ab 2004
Gesetzlich Krankenversicherte müssen mit erheblichen Zuzahlungen rechnen. Grundsätzlich ist für fast alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine Zuzahlung von 10% vorgesehen, die mindestens 5 EUR jedoch höchstens 10 EUR beträgt (z.B. für Arznei-, Verbands- und Hilfsmittel). Bei Heilmitteln beträgt die Zuzahlung pauschal 10 EUR je Verordnung sowie 10% der Kosten.
Zuzahlungen:
- Arztbesuche: 10 EUR pro Quartal
- Zahnarztbesuche 10 EUR pro Quartal
- (Andere) Facharztbesuche ohne Überweisung: 10 EUR
- Stationärer Aufenthalt im Krankenhaus: 10 EUR pro Tag für max. 28 Tage pro Kalenderjahr
Ausnahmen zu den Zuzahlungen:
- Die Zuzahlung wird auf 2% (für chronisch Kranke auf 1%) der Bruttoeinnahmen beschränkt
- Für Kinder sowie Jugendliche unter 18 Jahren keine Zuzahlung
Zahnersatz ab 2005:
- Zahnersatz muss gesondert versichert werden - wahlweise bei der gesetzlichen Krankenkasse oder bei einem privaten Krankenversicherer. Den Beitrag dafür muss der/die Versicherte alleine tragen. Bisher hat sich der Arbeitgeber am Beitrag für Zahnersatz mit 50% beteiligt.
Krankengeld ab 2006
Ab 2006 muss der GKV-Versicherte für das Krankengeld alleine aufkommen. Bisher hat sich der Arbeitgeber an dem Krankengeldbeitrag mit 50% beteiligt. Der Sonderbeitrag für das Krankengeld wird 0,5% der beitragspflichtigen Einkünfte betragen.
Einschränkungen von Leistungen ab 2004
Ein Beispiel: Erwachsene erhalten für Sehhilfen nur noch in Ausnahmefällen Leistungen aus der Gesetzlichen. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren haben noch einen Anspruch auf Brillen oder Kontaktlinsen.
Streichungen von Leistungen
Ganz gestrichen werden Leistungen für Sterilisation (ohne medizinische Indikation), Entbindungsgeld und Sterbegeld. Wie Sie sich schon heute am besten auf die Gesundheitsreform vorbereiten, lesen Sie unter "Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte" und "Private Kranken-Vollversicherung als Alternative zur GKV".
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