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Betriebsrente durch Gehaltsumwandlung: die Allianz Direktversicherung
Allianz Direktversicherung -
eine lohnende Investition
 

Wer seinen erarbeiteten Lebensstandard auch im Ruhestand halten möchte, braucht renditestarke und gleichzeitig sichere Lösungen. Eine Möglichkeit ist dabei die Direktversicherung, die Sie durch eine Gehaltsumwandlung finanzieren.

Die Allianz Direktversicherung erbringt im Alter eine lebenslange Rente, oder auf Wunsch auch eine Kapitalzahlung. Auch können Angehörige oder eine eventuelle Berufsunfähigkeit abgesichert werden. Sichern Sie sich Ihren gewohnten Lebensstandard im Alter, ohne große Abstriche machen zu müssen. Reden Sie mit Ihrem Arbeitgeber über die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung. Je früher Sie aktiv werden und starten, desto höher fällt später Ihre zusätzliche Rente aus.

Das Prinzip
Der Arbeitgeber und Arbeitnehmer treffen eine Vereinbarung, dass ein Teil des Gehalts nicht bar ausgezahlt, sondern als Beitrag zur Finanzierung einer Direktversicherung umgewandelt wird. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, die versicherte Person ist der Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer beziehungsweise seine Hinterbliebenen sind die Leistungsempfänger.

Zwei Vorsorgemodelle zur Wahl:
Die Beiträge können wahlweise in eine klassische oder eine fondsgebundene Rentenversicherung fließen.

Was leistet die Allianz Direktversicherung?
Sie haben im Rahmen der Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung eine gesetzlich sofort unverfallbare Anwartschaft auf Betriebsrente und ein sofortiges unwiderrufliches Bezugsrecht.

Die Leistungen können Sie nach Vollendung des 60. Lebensjahres abrufen.

Die Altersversorgung mit der Allianz bietet größtmögliche Flexibilität. Bis kurz vor Rentenbeginn können Sie entscheiden, in welcher Form die Direktversicherung ausgezahlt werden soll. Anstatt einer lebenslangen Rente können Sie auch eine einmalige Kapitalzahlung, eine Kombination aus beiden oder eine zeitlich begrenzte Rente wählen.

Die Steuervorteile im Speziellen

  • Die Beiträge in die Direktversicherung sind bis zu 4% der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei (2005: max. 2.496 EUR).
  • Die Beiträge sind bis Ende 2008 in Höhe von maximal 4% der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei.
  • Für Neuzusagen ab 2005 wurde der steuerliche Höchstbetrag um 1.800 EUR erhöht, sofern die Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG nicht genutzt wird. Dieser Betrag ist allerdings nicht sozialversicherungsfrei.
  • Im Alter erfolgt nachgelagert eine Versteuerung der Leistungen als sonstige Einkünfte zu einem dann meist geringeren individuellen Steuersatz.

Flexible Gestaltungsmöglichkeiten
Neben der Altersversorgung kann der Mitarbeiter eine Berufsunfähigkeits- sowie eine Hinterbliebenenversorgung einschließen. Im Falle von Berufsunfähigkeit erhält der Arbeitnehmer eine monatliche Rente, gleichzeitig entfällt die Beitragszahlung für die Altersrente. Im Todesfall werden die vereinbarten Leistungen aus der Hinterbliebenenabsicherung an die vom Arbeitnehmer ausgewählten Hinterbliebenen ausgezahlt.

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