Privatkunden
Unfallversicherung mit Beitragsrückzahlung
Unfallschutz und Kapitalbildung
 

Ob es sich lohnt, eine Unfallversicherung zu haben, entscheidet sich oft in Bruchteilen von Sekunden. Damit Sie und Ihre Familie auch etwas davon haben, wenn Ihnen nichts passiert, bekommen Sie bei der Allianz Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung Ihre Beiträge zum vereinbarten Termin zurück.

Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung (UPR)
Die UPR bietet Ihnen in einem Vertrag zwei Vorteile: Sie schützt zum einen umfassend vor den finanziellen Folgen eines Unfall mit Unfallversicherungsschutz in gewohnter Allianz Qualität. Daneben erwerben Sie aus jedem Beitrag einen Rückzahlungsanspruch; nur Versicherungsteuer und Teilzahlungszuschlag sind ausgenommen.

Diesen Anspruch garantieren wir im Todesfall oder zum vereinbarten Termin. Und das unabhängig davon, wie oft und in welcher Höhe Sie Leistungen aufgrund eines Unfalles erhalten haben.

Mit der Allianz UPR sind Sie rundum geschützt und bilden gleichzeitig eine Rücklage für die Zukunft.

Das Extra: Rente oder Kapital
Ihre garantierte Beitragsrückzahlung erhalten Sie zum vereinbarten Zeitpunkt wahlweise als lebenslange monatliche private Rente oder als eine einmalige Kapitalzahlung ganz nach Ihrem Bedarf.

Wenn Sie sich zum vereinbarten Termin für die Auszahlung einer lebenslangen Rente entscheiden, gibt es bei Unfällen nach Rentenbeginn wichtige zusätzliche Leistungen: So erhalten Sie ab einem Invaliditätsgrad von 50% eine einmalige Kapitalleistung in Höhe von 100 Monatsrenten. Zusätzlich verdoppelt sich Ihre laufende Rente. Im Todesfall bekommen Ihre Hinterbliebenen 12 Monatsrenten.

Der besondere UPR-Schutz
Über Ihr "Zeitkonto" können Sie bis zu 2 Jahre lang Ihren Unfallversicherungsschutz abrufen, wenn Sie wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit keine Beiträge zahlen können.

Zusätzlich gibt es die "Selbstfinanzierung". Sie sieht vor, dass nach einem schweren Unfall die Beitragszahlung endet. Der Schutz der Unfallversicherung bleibt jedoch für die versicherte Person wie vereinbart erhalten. Auch die Ansprüche aus der Renten- und Kapitalversicherung entwickeln sich weiter, so als ob die Beiträge wie vereinbart gezahlt würden.

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